Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet.
Geregelt ist sie in § 3 Nr. 11c EStG. Sie als Arbeitgeber können somit ab dem 26. Oktober 2022 bis zum 31.12.2024 Ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu dem Thema.
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Ihr GKRW Team
STEUER. BERATUNG. MITTELSTAND.