Unsere Expertise in der Beratung von gemeinnützigen Organisationen umfasst die Errichtung von Stiftungen ebenso wie auf die Konzeption gemeinnütziger Projekte.
Unsere Berater verfügen über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Non-Profit-Organisationen und waren teilweise selbst als Prüfer gemeinnütziger Organisationen auf Seiten der Finanzverwaltung tätig. Wir unterstützen Förderer – z.B. Unternehmen, Familien und Privatpersonen – durch umfassende und vorausschauende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Wir achten auf den roten Faden in der Entwicklung des Family Office und können der zentrale Ansprechpartner zur Koordination von Vermögensverwaltern, Banken, Hausverwaltern und Rechtsberatern Ihres Vertrauens sein. Im Bedarfsfall arbeiten wir mit spezialisierten Anwaltskanzleien zusammen.
Wir betreuen bereits namhafte Stiftungen und Vereine im Rhein-Main-Gebiet. Sprechen Sie uns gerne an.
Unsere Referenzen (Auszug):
Von Beginn an solide.
Unsere Beratung von Stiftungen und anderen gemeinnützigen Organisationen beginnt bei der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen, ertragsteuerlichen und umsatzsteuerrechtlichen Erfordernisse.
Bei der Rechtsformwahl für Ihr gemeinnütziges Engagement spielen Stiftungen ebenso eine Rolle wie die gemeinnützige GmbH, die häufig nach außen hin als Stiftung firmiert. Dabei entwickeln wir mit Ihnen ein inhaltlich maßgeschneidertes Konzept für die gemeinnützige Tätigkeit.
Wir wissen worauf es ankommt.
Wir übernehmen die laufende steuerliche Beratung von gemeinnützigen Organisationen, von der Finanz- und Lohnbuchhaltung und der Erstellung von Jahresrechnungen und Steuererklärungen bis hin zur laufenden Beratung im Spezialgebiet des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts.
Wir begleiten Sie bei Umstrukturierungen und Umwandlungen, bei Betriebsprüfungen und vertreten Sie in außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden.
Sie benötigen ein Gutachten?
Wir entwickeln bei Bedarf alle erforderlichen gutachterlichen Stellungnahmen, z.B. für die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die steuerliche Bewertung von Immobilien sowie von Kapitalvermögen.
Auch Prüfungen der satzungsgemäßen Voraussetzungen führen wir gerne für Sie durch, ebenso die Erstellung von Gutachten zu Spezialfragen des Gemeinnützigkeitsrechts.