VAT-Compliance für FBA-Händler
Als Steuerexperten für E-Commerce verfügen wir über ein umfassendes Leistungsportfolio zum Thema VAT-Compliance für FBA-Händler.
Wir bieten Ihnen neben der umsatzsteuerlichen Registrierung in Deutschland folgende Services:
Umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland. Wir kümmern uns von A-Z
Falls Sie Waren nach Deutschland für den Weiterverkauf importieren, müssen Sie grundsätzlich zunächst Einfuhrumsatzsteuer an die deutschen Steuerbehörden abführen.
Für in Deutschland umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer besteht jedoch die Möglichkeit, die im Rahmen der Einfuhr entrichtete Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen in gleicher Höhe wieder erstatten lassen. Insoweit entfällt für Sie als umsatzsteuerlich registrierter Unternehmer in Deutschland die Belastung durch die Einfuhrumsatzsteuer.
Neben der Registrierungspflicht aus der Einfuhr der Waren nach Deutschland besteht für Sie als ausländischer Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der Europäischen Union des Weiteren eine Registrierungspflicht, wenn Sie Waren, die Sie in Deutschland lagern, an Kunden mit Sitz in Deutschland oder mit Sitz in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union verkaufen.
Derzeit werden in der Europäischen Union gesetzliche Änderungen diskutiert, die den hohen Steuerausfall aufgrund nicht erfolgter Registrierungen in den jeweiligen Mitgliedstaaten vermeiden soll. Es ist davon auszugehen, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten auch Amazon für diese Steuerausfälle haftbar machen wird. Folge hiervon wird erwartungsgemäß sein, dass zukünftig nur noch umsatzsteuerlich registrierte Händler von Amazon akzeptiert und entsprechend zugelassen werden.
Sofern Sie bisher noch nicht in Deutschland umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln!
Dabei können wir Sie unterstützen:
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- Wir übernehmen Ihre umsatzsteuerliche Registrierung in Deutschland zum Festpreis
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- Der Registrierungsprozess erfolgt in einem strukturierten Verfahren
- Wir übernehmen die formelle Abwicklung und die Korrespondenz mit der deutschen Finanzverwaltung für Sie
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv durch unsere erfahrene chinesische Mitarbeiterin, Frau Wenjin Hu, begleitet
Schritt für Schritt zur Registrierung:
- Bei Interesse an einer umsatzsteuerlichen Registrierung kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular
- Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv in chinesischer Sprache kontaktiert
- Nachdem wir die Registrierungsgebühr im Rahmen einer Vorkasse-Zahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen umgehend eine Liste mit Dokumenten und Informationen zur Verfügung, die für den Registrierungsprozess benötigt werden
- Nach Erhalt der Unterlagen stellen wir umgehend einen Antrag zur umsatzsteuerlichen Registrierung beim zuständigen Finanzamt
- Mögliche Rückfragen der Finanzverwaltung werden direkt von uns geklärt
- Nach Erhalt der Registrierungsunterlagen lassen wir Ihnen diese unverzüglich zukommen
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Laufende umsatzsteuerliche Begleitung
Ihre vollumfängliche VAT Compliance ist unser Anspruch.
Aufgrund unserer Expertise zur Umsatzsteuer können wir Sie als ausländischen FBA Händler fortlaufend umsatzsteuerlich beraten. Unseren chinesischen Mandanten bieten wir exklusive muttersprachliche Betreuung durch unsere Kollegin Frau Hu.
Das bieten wir Ihnen:
- Fortlaufende Erstellung Ihrer monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in Deutschland
- Erstellung Ihrer Umsatzsteuerjahreserklärung
- In Kooperation mit unseren Partnern übernehmen wir auf Wunsch Ihre laufenden umsatzsteuerlichen Deklarationspflichten in anderen EU Mitgliedstaaten, d.h. wir organisieren die umsatzsteuerliche Abwicklung Ihres gesamten EU-Geschäfts
- Dies berechtigt Sie als Händler bis zum Erreichen der jeweiligen Lieferschwellen zur Anwendung des deutschen Umsatzsteuersatzes von derzeit 19% (niedrigster Satz in der Europäischen Union)
- Erstellung von INTRASTAT-Meldungen in Deutschland
Diese Vorteile bringt Ihnen der VAT Service durch GKRW:
- Zeit- und Kostenersparnis durch zentrale Abwicklung
- Bisher bietet Amazon umsatzsteuerliche Dienstleistungen nur für Unternehmer mit Sitz in der Europäischen Union an
- Selbst wenn Amazon zukünftig auch umsatzsteuerliche Dienstleistungen für Sie als ausländischen Unternehmer mit Sitz außerhalb der Europäischen Union anbieten sollte, ist unseres Erachtens sorgfältig abzuwägen, ob Sie wirklich solch vertrauliche Daten weitergeben sollten
- Bei Abwicklung über Amazon würden sensible Daten (Einkaufspreise, Margen etc) an Amazon als potentiellen Mitbewerber preisgegeben
- GKRW als unabhängiger Steuerberater garantiert Ihnen eine vertrauliche Behandlung Ihrer Daten
- Als Steuerberater sind wir examinierte Profis rund um das Thema Umsatzsteuer. Darüber hinaus bieten wir Ihnen exklusive Leistungen wie bspw. eine laufende Korrespondenz in chinesischer Sprache
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Erstellung umsatzsteuerlicher Nacherklärungen
VAT Compliance auch für die Vergangenheit.
Bisher waren Sie als FBA Händler umsatzsteuerlich in Deutschland nicht registriert. Die Umsätze der Vergangenheit wurden daher fälschlicherweise in Deutschland nicht der Umsatzbesteuerung unterworfen.
Um auch für die Vergangenheit VAT compliant zu sein, sollte daher schnellstmöglich eine strafbefreiende umsatzsteuerliche Nacherklärung erstellt und eingereicht werden.
Das bieten wir Ihnen:
- Erstellung einer vollständigen Nacherklärung für Umsätze der Vergangenheit
- Einreichung beim Finanzamt
- Abwicklung der laufenden Korrespondenz hierzu mit der Finanzverwaltung
- Exklusiv für unsere chinesischen Mandanten: Übersetzung der Korrespondenz auf Wunsch
Darum sollten Sie eine Nacherklärung einreichen:
- Als Händler sind Sie gesetzlich verpflichtet, vollständige und zutreffende Umsatzsteueranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen abzugeben
- Vollständig eingereichte Nacherklärungen für in der Vergangenheit fälschlicherweise unterlassene Umsatzsteueranmeldungen können strafbefreiend wirken
- Im Rahmen von Nacherklärungen kann die im Rahmen der Einfuhr abgeführte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden; hierdurch kann eine Nacherklärung günstiger ausfallen als gedacht
- Nacherklärungen verhindern mögliche Sperren durch Amazon und somit mögliche Umsatzeinbußen
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Umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich
Registrierung in Österreich? Übernehmen wir für Sie!
Auch Österreich hat verschärfte Vorschriften eingeführt, nach denen Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der EU Marktplätzen wie Amazon ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer unter bestimmten Voraussetzungen bereitstellen müssen.
Sofern der jeweilige Händler dem nicht nachkommt, ist davon auszugehen, dass der Marktplatzbetreiber den Händler ab 1.1.2021 sperren wird, so dass keine Umsätze mehr gemacht werden können.
Sofern Sie Waren nach Österreich versenden und bisher noch nicht in Österreich umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln!
Dabei können wir helfen:
- Wir übernehmen mit unserem lokalen Partner KPS Steuerberatung in Guntramsdorf bei Wien Ihre umsatzsteuerliche Registrierung in Österreich zum Festpreis
- Der Registrierungsprozess erfolgt in einem strukturierten Verfahren
- Wir übernehmen die formelle Abwicklung und die Korrespondenz mit KPS und der österreichischen Finanzverwaltung für Sie
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv durch unsere erfahrene chinesische Mitarbeiterin, Frau Wenjin Hu, begleitet
- Wir arbeiten mit der lokalen Steuer-Kanzlei KPS als Fiskal-Vertreter sowie dem österreichischen Finanzamt Graz-Stadt zusammen. Dadurch ist ein professioneller Service vor Ort und die schnelle Vergabe der benötigten Umsatzsteuer-ID-Nummer sichergestellt.
Schritt für Schritt zur Registrierung:
- Bei Interesse an einer umsatzsteuerlichen Registrierung in Österreich kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular
- Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv in chinesischer Sprache kontaktiert
- Nachdem wir die Registrierungsgebühr im Rahmen einer Vorkasse-Zahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen umgehend eine Liste mit Dokumenten und Informationen zur Verfügung, die für den Registrierungsprozess benötigt werden
- Nach Erhalt der Unterlagen stellen wir umgehend einen Antrag zur umsatzsteuerlichen Registrierung beim zuständigen Finanzamt
- Mögliche Rückfragen der Finanzverwaltung werden direkt von uns geklärt
- Nach Erhalt der Registrierungsunterlagen lassen wir Ihnen diese unverzüglich zukommen
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Umsatzsteuerliche Registrierung in BeNeLux
Registrierung in Belgien, den Niederlanden oder Luxemburg? Übernehmen wir für Sie!
Auch die BeNeLux-Staaten werden voraussichtlich verschärfte Vorschriften einführen, nach denen Händler mit Unternehmenssitz außerhalb der EU Marktplätzen wie Amazon ihre Umsatzsteuer-ID-Nummer bereitstellen müssen.
Sofern der jeweilige Händler dem nicht nachkommt, ist davon auszugehen, dass der Marktplatzbetreiber den Händler ab 1.1.2021 sperren wird, so dass keine Umsätze mehr gemacht werden können.
Sofern Sie Waren in die BeNeLux-Staaten versenden und bisher dort noch nicht umsatzsteuerlich registriert sind, sollten Sie daher so schnell wie möglich handeln!
Dabei können wir helfen:
- Wir übernehmen Ihre umsatzsteuerliche Registrierung zum Festpreis
- Der Registrierungsprozess erfolgt in einem strukturierten Verfahren
- Wir übernehmen die formelle Abwicklung und die Korrespondenz mit den lokalen Finanzverwaltungen für Sie
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv durch unsere erfahrene chinesische Mitarbeiterin, Frau Wenjin Hu, begleitet
- Dadurch ist ein professioneller Service und die schnelle Vergabe der benötigten Umsatzsteuer-ID-Nummer sichergestellt.
Schritt für Schritt zur Registrierung:
- Bei Interesse an einer umsatzsteuerlichen Registrierung in den BeNeLux-Staaten kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular
- Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen
- Unsere chinesischen Mandanten werden hierbei exklusiv in chinesischer Sprache kontaktiert
- Nachdem wir die Registrierungsgebühr im Rahmen einer Vorkasse-Zahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen umgehend eine Liste mit Dokumenten und Informationen zur Verfügung, die für den Registrierungsprozess benötigt werden
- Nach Erhalt der Unterlagen stellen wir umgehend einen Antrag zur umsatzsteuerlichen Registrierung beim zuständigen Finanzamt
- Mögliche Rückfragen der Finanzverwaltung werden direkt von uns geklärt
- Nach Erhalt der Registrierungsunterlagen lassen wir Ihnen diese unverzüglich zukommen